Grundsätzlich ist die Entscheidung darüber, ob der Arbeitgeber eine Gewinnbeteiligung für die Beschäftigten einführt oder nicht, mitbestimmungsfrei. Der Arbeitgeber kann somit allein entscheiden, ob er dies überhaupt möchte, wie hoch der Anteil dieser Beteiligung ist und welche Zwecke er damit verfolgt.