Seit Juli 2024 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten. Nach fast einem Jahr bietet es sich an, das Thema erneut aufzugreifen. Wenn Sie etwa in Ihrem Betrieb noch keine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, sollten Sie dies in jedem Fall für 2025 anstreben.
Für die außerplanmäßige Neuwahl des Betriebsrats innerhalb der laufenden Amtsperiode gibt es genaue gesetzliche Vorgaben. Diese ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn die Gesamtzahl der Betriebsratsmitglieder dauerhaft unter die gesetzlich vorgeschriebene Mindestzahl gesunken ist.