Betriebsratsmitglieder sehen sich vielen Fragen der Kollegen ausgesetzt. Und die möchten häufig sofort eine Antwort auf oft komplizierte Probleme. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Mitglied eine falsche Auskunft oder einen falschen Rat gibt. Doch in solchen Fällen ist klar: Für eine falsche Beratung haften betriebliche Interessenvertreter grundsätzlich nicht.