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Minderheitenschutz bei Beschlüssen beachten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
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BR hat Anspruch auf Tablets oder Notebooks
Der Betriebsrat hat das Recht auf ein Tablet oder ein Notebook zur Durchführung virtueller Sitzungen. Der Arbeitgeber muss die entsprechenden Kosten übernehmen, wie das LAG Hessen entschied.