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Inflationsausgleichsprämie

BRK+
Gestapeltes Geld wird gemessen.
Bild: ©amirulsyaidi/iStock/Getty Images Plus

Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 € zahlen: Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Allerdings sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sondern diese Leistung ist freiwillig. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, auf die Zahlung der Prämie hinzuwirken?

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