Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.