Ohne ausreichende Informationen über das Geschehen im Betrieb, insbesondere über die Vorhaben und Pläne des Arbeitgebers, könnte die betriebliche Interessenvertretung weder ihre Mitwirkungs- noch ihre Mitbestimmungsrechte in vollem Umfang wahrnehmen und damit die gesetzlichen Aufgaben nicht erfüllen.
Ersatzmitglieder haben eine mitunter schwierige Position: Sie sind unerlässlich, wenn der Vertretungsfall eintritt, und sollen dann am besten als vollwertige Mitglieder agieren können. Doch klar definierte Informations- und Schulungsrechte stehen ihnen nicht immer zu, was einen Einsatz erschweren kann.
Was auch immer der Grund für die Krise eines Unternehmens sein mag, die Auswirkungen sind nicht zu unterschätzen. Das gilt ganz unabhängig von den reinen Fakten (möglicher Stellenabbau, Verkauf, (Teil-)Schließung etc.) bereits für die ersten noch vagen Anzeichen, dass „etwas im Busch ist“. Dafür sind Belegschaften besonders anfällig dank des berühmt-berüchtigten Flurfunks – an dem ja auch oft etwas dran ist.