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Job-Sharing

BRK+
Illustration von Mann und Frau, die gemeinsam arbeiten.
Bild: ©Ksenia Zvezdina/iStock/Getty Images Plus

Beschäftigte in Teilzeit können sich einen Arbeitsplatz teilen. Dieses sogenannte Job Sharing ist in § 13 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) geregelt. Betriebsräte können dabei grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG mitbestimmen.

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