Die Rechte des Betriebsrats auf Unterrichtung sind gesetzlich klar geregelt. Was tun, wenn der Arbeitgeber nicht mitspielt? Manchmal kommen betriebliche Interessenvertreter bei der Geschäftsleitung nicht weiter. Dann bleibt entweder der Weg zum Arbeitsgericht oder zur Einigungsstelle oder Sie können einen letzten außergerichtlichen Versuch starten.