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Krankheitsausfall

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Darstellung von Symbolen des betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Bild: ©metamorworks/iStock/Getty Images Plus

Ist ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeits­unfähig erkrankt, muss der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchführen. Rechtsgrundlage dafür ist § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX. Obwohl das eigentliche Ziel des BEM ist, dem Arbeitnehmer die Rückkehr in die Erwerbs­tätigkeit zu ermöglichen, ist es auch eine wichtige Voraussetzung im Vorfeld einer krankheitsbedingten Kündigung.

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Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

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