In § 622 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Fristen für Kündigungen von Arbeitsverhältnissen festgehalten. Diese Vorgaben finden unabhängig davon Anwendung, ob der Arbeitgeber oder der Beschäftigte kündigt. Für betriebliche Interessenvertreter ist es sinnvoll, diese Fristen zu kennen bzw. zu wissen, wo sie zu finden sind.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.