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Minderheitenschutz bei Beschlüssen beachten
Zeitschrift - Aktuelle Ausgabe
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Lockdown ist kein Betriebsrisiko
Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.