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Lockdown

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn eine Betriebsschließung aufgrund eines staatlich verfügten allgemeinen Lockdowns erfolgte, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, während dieser Schließung den Arbeitnehmern weiterhin die Vergütung zu zahlen.

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