Untersuchungen zeigen immer wieder, dass nur die Höhe des Gehalts nicht allein zur Zufriedenheit der Beschäftigten beiträgt. Arbeitgeber sind daher gehalten, den Beschäftigten einen gewissen Mehrwert zu bieten: Corporate Benefits sind Leistungen und Angebote, die Mitarbeiter gewissermaßen „on top“ bekommen. So steigt die Zufriedenheit der Beschäftigten – das sollte auch das Ziel des Betriebsrats sein.
Seit dem 26.10.2022 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten steuer- und abgabenfrei einen Betrag bis zu 3000 € zahlen: Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Allerdings sind Arbeitgeber nicht dazu verpflichtet, sondern diese Leistung ist freiwillig. Welche Möglichkeiten hat der Betriebsrat, auf die Zahlung der Prämie hinzuwirken?