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Monatsgespräch

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Team sitzt um einen runden Tisch und hält eine Besprechung ab.
Bild: ©Dan Dalton/iStock/Getty Images Plus

§ 74 BetrVG sieht vor, dass sich Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zum Gespräch treffen. Weigert sich der Arbeitgeber, mit dem Gremium zu sprechen, verstößt er gegen das Gesetz, wie das LAG Hamburg entschied.

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Zettel auf einem Besprechungstisch.
Bild: ©Panumas/stock.adobe.com

Nach § 74 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zusammenkommen, um miteinander zu sprechen. Dies ist eine „Soll­vorschrift“, von der Sie ggf. auch abweichen könnten. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn ein enger Austausch zwischen den Betriebsparteien dient den Interessen der Kollegen.

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