Seit dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz, das die Pflichten der Arbeitgeber bei Einstellungen von Beschäftigten erweitert. Die Mitarbeiter haben künftig ein Recht auf mehr Informationen als bislang. Auch für Betriebsräte ist es hilfreich, die Änderungen zu kennen. Nur dann können sie prüfen, ob sich die Geschäftsleitung korrekt verhält.
Seit August 2022 ist das geänderte Nachweisgesetz in Kraft. Dadurch werden Arbeitgeber verpflichtet, den Beschäftigten mehr schriftliche Informationen zur Verfügung zu stellen. Doch nun machen besorgniserregende Meldungen die Runde, dass einige Arbeitgeber versuchen, die Neuregelung als Vorwand zu nehmen, um den Kollegen geänderte (= verschlechterte) Arbeitsverträge vorzulegen.