Sowohl für den Betriebsrat beim Verleiher als auch für den beim Entleiher gestaltet es sich oft schwierig, sich um die Leiharbeitnehmer zu kümmern. Während der Verleiherbetriebsrat „nur“ mit der räumlichen Entfernung zu kämpfen hat, hätte die Interessenvertretung beim Entleiher oft lieber gar keine Fremdfirmenbeschäftigten im Haus.
Für Betriebsräte gehört die Teilnahme an einer Podiumsdiskussion zwar nicht zur Tagesordnung, aber hin und wieder kann es doch zu einem solchen öffentlichen Auftritt kommen. Denn eine Podiumsdiskussion bietet Ihnen das perfekte Forum, um sich als kompetenten und sympathischen Experten zu präsentieren – und um Werbung für den Betriebsrat zu machen.
Die Information der Kollegen gehört zu den Kernaufgaben des Betriebsrats. Denn die haben ein Recht darauf, über Ihre Arbeit und Projekte auf dem Laufenden gehalten zu werden. Dabei können Sie auf verschiedene Wege setzen, wie etwa Betriebsversammlungen, Gespräche, E-Mails oder das Schwarze Brett. Wichtig ist nur, dass die Öffentlichkeitsarbeit da an ihre Grenzen stößt, wo es um den Umfang der Meinungsfreiheit, der Geheimhaltungspflicht sowie eventuell zu berücksichtigende Urheberrechte geht.
Überlassen Sie dem Arbeitgeber bei der Infoarbeit nicht kampflos das Feld! Denn wegen einer nicht vorhandenen Öffentlichkeitsarbeit des Betriebsrats ist es häufig an der Tagesordnung, dass sich die „andere Seite“ Erfolge alleine auf die Fahnen schreibt, an denen auch oder sogar besonders der Betriebsrat Anteil hat.