Die Personalplanung ist ein Schlüssel für den Erfolg eines Betriebs – und damit immer auch ein zentrales Thema der Betriebsratsarbeit. Um mit der Geschäftsleitung hier auf Augenhöhe verhandeln und die richtigen Weichen für die Kollegen stellen zu können, hat das BetrVG der Arbeitnehmervertretung in § 92 wichtige Rechte eingeräumt.