Ein Arbeitsvertrag kam mit Hilfe eines Personalvermittlers zustande. Die Vermittlungsprovision sollte von dem Arbeitgeber bezahlt werden, wenn das Arbeitsverhältnis einen gewissen Zeitraum bestehen bleibt. Da der Arbeitnehmer direkt nach Ablauf der Frist kündigte, behielt der Arbeitgeber Teile seiner Vergütung ein.