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Protokoll

BRK+
Zettel auf einem Besprechungstisch.
Bild: ©Panumas/stock.adobe.com

Nach § 74 Abs. 1 BetrVG sollen Arbeitgeber und Betriebsrat mindestens einmal im Monat zusammenkommen, um miteinander zu sprechen. Dies ist eine „Soll­vorschrift“, von der Sie ggf. auch abweichen könnten. Dies ist allerdings nicht zu empfehlen. Denn ein enger Austausch zwischen den Betriebsparteien dient den Interessen der Kollegen.

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