Betriebliche Weiterbildung könnte unter Umständen bessere Chancen für Menschen in geförderter Beschäftigung eröffnen. Laut einer Befragung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) aus den Jahren 2021 und 2022 haben sich 20 bis 30 % der Geförderten in Programmen weitergebildet.
Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Der Betriebsrat hat im Bereich der betrieblichen Fort- und Weiterbildung diverse Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte – Gelegenheit genug, sich bei diesem wichtigen Thema kräftig einzumischen und die Beschäftigten zukunftsfähig zu machen. Dabei rücken – befördert auch durch die Corona-Pandemie – digitale Schulungsangebote immer weiter in den Vordergrund.
Der strukturelle Wandel – vor allem durch die digitale Transformation – verändert die Berufswelt grundlegend: Lebenslanges Lernen und stetige Anpassung an Veränderungen sind für Arbeitgeber und Arbeitnehmer erforderlich. Um die neuen Herausforderungen als Chancen nutzen zu können, ist es nötig, die Qualifikationen und Kompetenzen der Mitarbeiter kontinuierlich zu erweitern und aufzufrischen.