Der Kläger reiste aus persönlichen Gründen trotz der Warnung in ein Corona-Risikogebiet. Er erfüllte nach der Heimreise alle Kriterien um von der Quarantänepflicht befreit zu sein. Dennoch verweigerte ihm der beklagte Arbeitgeber für die Dauer von 14 Tagen den Zutritt zum Betrieb und zahlte keine Arbeitsvergütung. Der Arbeitnehmer gewann vor Gericht.