Im Sommer haben Bundestag und Bundesrat beschlossen, dass das BetrVG hinsichtlich der Vergütung von Betriebsratsmitgliedern geändert wird. Dies führt nicht zu einer wirklich neuen Rechtslage, soll aber mehr Klarheit für Arbeitgeber und Betriebsräte gleichermaßen schaffen.
Betriebsratsmitglieder sehen sich vielen Fragen der Kollegen ausgesetzt. Und die möchten häufig sofort eine Antwort auf oft komplizierte Probleme. Da kann es schon einmal vorkommen, dass ein Mitglied eine falsche Auskunft oder einen falschen Rat gibt. Doch in solchen Fällen ist klar: Für eine falsche Beratung haften betriebliche Interessenvertreter grundsätzlich nicht.
Der Betriebsrat ist keine vertrauenswürdige Stelle für Rechtsauskünfte. Das heißt, Kollegen dürfen sich auf entsprechende Aussagen nicht verlassen bzw. riskieren ansonsten Nachteile. Dies stellte das LAG Hamm klar und bestätigte damit die geltende Rechtslage.