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Renteneintritt

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Sparschweine mit Kleingeld.
Bild: ©Edita Paulauskiene/iStock/Getty Images Plus

Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.

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