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Restmandat

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Bei der Verschmelzung zweier Betriebe bleiben die Betriebsräte vorerst im Amt. Bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist, haben die Betriebsratsmitglieder ein Restmandat.

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Fünf Personen diskutieren in einem Besprechungszimmer.
Bild: ©fizkes/iStock/Getty Images Plus

Wenn ein Betrieb stillgelegt werden soll, ändert sich die rechtliche Stellung des Betriebsrats. Nach § 21 BetrVG hat er ab diesem Zeitpunkt ein Restmandat inne. Solange es notwendig ist, dass er seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnimmt, bleibt er im Amt. Es genügt, wenn nur noch ein Gremiumsmitglied sein Amt ausübt. Allerdings muss der Betriebsrat schon vor der Stilllegung bestanden haben.

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