Der beklagte Arbeitgeber bezahlt den Arbeitnehmern eine maximale Abfindung von 250.000€, wenn sie freiwillig aus dem Betrieb ausscheiden. Ein Mitglied des Betriebsrates fordert für sein Ausscheiden eine Zahlung von 750.000€. Nachdem die Geschäftsleitung dies veröffentlichte und das Mitglied aus dem Gremium ausschließen wollte, klagte der Betriebsrat gegen Rufschädigung und Diffamierung. Der Betriebsrat gewann vor Gericht.