Bei der Verschmelzung zweier Betriebe bleiben die Betriebsräte vorerst im Amt. Bis ein neuer Betriebsrat gewählt ist, haben die Betriebsratsmitglieder ein Restmandat.
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.