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Bild: ©Khafizh Amrullah/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitsschutz ist in deutschen Betrieben umfassend geregelt. Für die Beschäftigten ist es daher gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Hier hilft der Gesetzgeber: Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die wichtigsten Vorschriften zum Arbeitsschutz auszuhängen. Der Betriebsrat kann gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG überwachen, ob Ihre Geschäftsleitung dieser Pflicht nachkommt.

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