Nach einer Videoaufzeichnung, die ein Betriebsratmitglied mit der Unterüberschrift "Komplott unter der Gürtellinie. Will Hersteller mit Lügen Betriebsrat kündigen?" veröffentlicht hatte, wurde eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Kündigung war unzulässig.
Social Media und Arbeitsrecht – das ist mittlerweile ein Dauerbrenner. Umso mehr Brisanz bekommt diese Diskussion im Moment noch durch die aufgeheizte Stimmung in der Corona-Pandemie. Kritisch wird es für den Arbeitnehmer, wenn dieser sich in einer Form über den Arbeitgeber oder seine Arbeit äußert, die das Arbeitsverhältnis stören könnte.