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tarifliche Öffnungsklausel

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber ist Mitglied in einem Arbeitgeberverband, der mit der klagenden und einer weiteren Gewerkschaft Tarifverträge vereinbarte. Der Arbeitgeber schloss mit dem Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung zur Schicht- und Einsatzplanung. Da dies bereits im Tarifvertrag geregelt war, hat die antragstellende Gewerkschaft den Arbeitgeber auf Unterlassung der Durchführung dieser Betriebsvereinbarung in Anspruch genommen. Während des Verfahrens wurden Nachfolgetarifverträge geschlossen, weshalb die Tarifverträge abgelöst wurden und die Gewerkschaft vor Gericht verlor.

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