Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Der Betriebsrat hat bei der Teilzeit keine speziellen Mitbestimmungsrechte. Dennoch ist es für Gremiumsmitglieder zu empfehlen, die wichtigsten rechtlichen Grundlagen zur Teilzeitarbeit zu kennen. So kann der Betriebsrat zum einen leichter seiner Überwachungspflicht nach § 80 Abs. 1 BetrVG nachkommen. Und zum anderen hilft das bei der Beratung von Kollegen, die in Teilzeit gehen möchten bzw. schon sind.
Arbeitnehmer, die sich in der Passivphase ihrer Altersteilzeit befanden, wurden von ihrem Arbeitgeber von der Inflationsausgleichsprämie ausgeschlossen. Dies ist keine unzulässige Altersdiskriminierung.
Wer in den letzten Jahren vor der Rente nur noch Teilzeit gearbeitet hat, muss unter Umständen empfindliche Einbußen bei der Betriebsrente hinnehmen. Das entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht.