Teilzeit geht auch den Betriebsrat etwas an. Denn zum einen gibt es hier einige Mitbestimmungsrechte des Gremiums und zum anderen ist der Betriebsrat verpflichtet, den Arbeitgeber zu kontrollieren. Ob dieser sich in Teilzeitfragen korrekt verhält, kann die Arbeitnehmervertretung allerdings nur prüfen, wenn sie sich mit dem Thema Teilzeit beschäftigt.
Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechtsexpertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.
Der Kläger ist als "nebenamtlicher" Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses beim beklagten Arbeitgeber tätig und bekommt 5€ weniger die Stunde als die "hauptamtlichen" Rettungsassistenten. Der Arbeitgeber hält die Vergütungsdifferenz für sachlich gerechtfertigt, der Kläger empfindet dies als eine Benachteiligung aufgrund seiner Teilzeittätigkeit. Der Beschäftigte gewann vor Gericht.