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Telefonkonferenz

BRK+
Mann sitzt am Schreibtisch vor seinem Laptop auf dem eine Videokonferenz abläuft.
Bild: ©seb_ra/iStock/Getty Images Plus

§ 30 BetrVG erlaubt es Betriebsratsgremien, ihre Sitzungen virtuell oder als Telefonkonferenzen abzuhalten. Dafür müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Unter anderem ist die Möglichkeit von Sitzungen per Video- oder Telefonkonferenz in der Geschäftsordnung zu regeln.

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