Der beklagte Arbeitgeber wollte die für eine Schulung der Personalvertretung anfallenden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht übernehmen. Seine Begründung war die Möglichkeit der Teilnahme an Webinaren. Der Betriebsrat darf über das Schulungsformat bestimmen, weshalb der Arbeitgeber vor dem Bundesarbeitsgericht verlor.