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Überstunden

BRK+
Illustration einer Frau, die auf einer Uhr mit ihrem Laptop meditiert.
Bild: © Nuthawut Somsuk/iStock/Getty Images Plus

Gleitzeit gehört in vielen deutschen Betrieben zum Alltag. Im besten Fall profitieren Beschäftigte und Arbeitgeber. Bei entsprechenden Betriebsvereinbarungen bestimmt der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG erzwingbar mit.

In nur 30 Minuten erfahren Sie, welche rechtlichen Vorgaben es hier gibt und wie Sie dabei mitbestimmen können.

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