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Umgruppierung

BRK+
Darstellung einer Lohn-/Gehaltsabrechnung mit danebenliegenden Geldscheinen.
Bild: ©Stockfotos-MG/stock.adobe.com

Zu den personelle Einzelmaßnahmen zählen auch Ein- und Umgruppierung, die die Höhe des Arbeitsentgelts der Beschäftigten bestimmen. Achtung: Der Betriebsrat darf hier nur mitentscheiden, wenn der Betrieb über ein Entgeltschema verfügt.

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