In vielen Betrieben gibt es ausländische Kollegen. Die Integration in die Belegschaft ist damit eine zentrale Aufgabe von Geschäftsleitung und Betriebsrat. Der Betriebsrat ist gemäß § 80 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG sogar gesetzlich verpflichtet, die Integration ausländischer Arbeitnehmer und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern zu fördern.
Verlässliche Kontakte sind zu einer Überlebenstechnik geworden – eine Antwort auf die Unsicherheiten und Anforderungen unserer Zeit. Nehmen auch Sie die Hilfe an und leisten Sie diese im Austausch, werden Sie Networker! Hier können insbesondere Netzwerke (mit anderen Betriebsräten) und Gewerkschaften hilfreich sein – aber auch vertrauensvolle Kontakte zu Mitgliedern der Geschäftsleitung oder der Personalabteilung sind oft nützlich.