Seit Juli 2024 gelten die neuen gesetzlichen Regelungen zur Vergütung von Betriebsräten. Nach fast einem Jahr bietet es sich an, das Thema erneut aufzugreifen. Wenn Sie etwa in Ihrem Betrieb noch keine entsprechende Betriebsvereinbarung abgeschlossen haben, sollten Sie dies in jedem Fall für 2025 anstreben.
Die Vergütung (freigestellter) Betriebsratsmitglieder ist im BetrVG nur sehr grob geregelt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil zur Verwirklichung des Untreuetatbestands bei der Gewährung einer zu hohen Vergütung an Betriebsräte für Rechtsunsicherheit bei den Betrieben gesorgt. Anlass genug, um über eine gesetzliche Neuregelung nachzudenken, deren Entwurf nun vorliegt.