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Vergütungsdifferenz

Der Kläger ist als "nebenamtlicher" Rettungsassistent im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsver­hältnisses beim beklagten Arbeitgeber tätig und bekommt 5€ weniger die Stunde als die "hauptamtlichen" Rettungsassistenten. Der Arbeitgeber hält die Vergütungsdifferenz für sachlich gerechtfertigt, der Kläger empfindet dies als eine Benachteiligung aufgrund seiner Teilzeittätigkeit. Der Beschäftigte gewann vor Gericht.

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