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Versammlungsablauf

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Menschen heben die Hand wie bei einer Abstimmung.
Bild: ©Blue Planet Studio/stock.adobe.com

Gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG beruft der Betriebsrat die Betriebsversammlung nicht nur ein, sondern führt diese auch durch. In der Regel leitet der Vorsitzende des Gremiums die Veranstaltung. Ist er verhindert, übernimmt der Stellvertreter oder notfalls ein anderes Betriebsratsmitglied.

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