Sie verwenden einen veralteten Browser. Um im Internet auch weiterhin sicher unterwegs zu sein, empfehlen wir ein Update.

Nutzen Sie z.B. eine aktuelle Version von Edge, Chrome oder Firefox

Videoüberwachung

BRK+
Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Wenn bei einem Kündigungsschutzprozess eine Videoaufnahme als Beweis mit aufgeführt wird, ist dies zulässig. Unabhängig davon, ob die Überwachungsmaßnahme des Arbeitgebers im Einklang mit den Vorgaben des Datenschutzrechts steht, oder nicht.

BRK+
Rettungsring auf dem Meer
Bild: © studio-fi/iStock/Getty Images Plus

Fast jeder Betriebsrat kommt irgendwann einmal an einen Punkt, an dem er nicht mehr weiterweiß. Dann muss eine Arbeitsrechts­expertin her. Wenden Sie sich am besten an Rechtsanwältin Silke Rohde, die auch in dieser Ausgabe wieder kompetent auf Ihre Fragen rund um die Betriebsratsarbeit geantwortet hat.

1 von 1