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Weisungsrecht

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Nachdem der Arbeitnehmer trotz mehrfacher Abmahnung gegen die Kleiderordnung verstoßen hat, kündigte der Arbeitgeber ihm. Der Arbeitgeber gewann vor Gericht als der Arbeitnehmer gegen die Kündigung klagte. Die Arbeitsschutzkleidung obliegt im Rahmen seines Direktionsrechts dem Arbeitgeber.

Fast in jedem Betrieb sind regelmäßige Mitarbeitergespräche eines der Hauptführungsinstrumente. Basis hierfür ist das Direktions- oder Weisungsrecht des Arbeitgebers nach § 106 GewO (Gewerbeordnung). In der Regel müssen Arbeitnehmer zu solchen Treffen erscheinen; nur ausnahmsweise dürfen sie die Teilnahme verweigern.

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