Egal, ob Sie neu im Amt oder schon länger dabei sind: Permanente Weiterbildung ist für Betriebsräte sinnvoll und nötig. Dabei können Gremien aus einem großen Angebot wählen, z. B. längere Präsenzseminare, speziell zusammengestellte Inhouse-Seminare oder schnelle Online-Schulungen. Inwieweit der Arbeitgeber die Entscheidung des Betriebsrats beeinflussen darf, hängt vom Einzelfall ab.
Der Betriebsrat hat im Bereich der betrieblichen Fort- und Weiterbildung diverse Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte – Gelegenheit genug, sich bei diesem wichtigen Thema kräftig einzumischen und die Beschäftigten zukunftsfähig zu machen. Dabei rücken – befördert auch durch die Corona-Pandemie – digitale Schulungsangebote immer weiter in den Vordergrund.
Erfolgreiche Betriebsratsarbeit setzt großes Wissen in verschiedenen Bereichen voraus. Egal, ob es um Mitbestimmungsrechte, Kündigungsgründe, Datenschutz oder Konfliktlösung geht – das nötige Know-how können Gremiumsmitglieder in entsprechenden Schulungen erwerben. Darauf haben sie einen gesetzlichen Anspruch zu Beginn ihrer Amtsperiode, aber auch immer wieder aus gegebenem Anlass im Verlauf der Tätigkeit als Betriebsrat.
Der Betriebsrat verfügt bei der betrieblichen Weiterbildung gemäß §§ 96 bis 98 BetrVG über wichtige Mitbestimmungsrechte. Um diese optimal nutzen zu können, sollte das Gremium berücksichtigen, dass die Digitalisierung auch in der Qualifizierung eine immer größere Rolle spielt. Wer hier auf dem aktuellen Stand ist, hat klare Vorteile.