Das Hinweisgeberschutzgesetz soll Arbeitnehmer (und Dritte) schützen, wenn diese im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße erlangt haben und diese melden. Es verpflichtet fast alle Unternehmen, interne Meldestellen für solche Hinweise einzurichten.
Voraussichtlich im Mai tritt das neue Hinweisgeberschutzgesetz in Kraft. Um dieses Gesetz gab es lange Streit, sodass die EU sogar ein Verfahren gegen Deutschland eröffnet hat, weil die Umsetzung europäischer Vorgaben nicht schnell genug ging. Doch nun ist es endlich so weit.