Eine Klinik hat zu ihrem Sommerfest aufgrund der Corona-Pandemie Zugangsbeschränkungen erlassen. Ein Arbeitnehmer wollte diese Vorgaben nicht einhalten, dem Sommerfest aber trotzdem beiwohnen. Der Arbeitnehmer hat keinen Anspruch auf Teilnahme an dem Sommerfest ohne Einhaltung dieser Vorgaben.