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Zulagen

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Richter und Justitia
Bild: © Ozge Emir/iStock/Getty Images Plus

Ein aktuelles Urteil des BAG verschafft Teilzeitbeschäftigten wichtige Rechte: Erhöht sich ihre Arbeitszeit, muss der Arbeitgeber eine Zulage ebenfalls im selben Umfang erhöhen. Betriebsräte sollten Kollegen in Teilzeit über die Entscheidung informieren.

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