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Zutrittsrecht

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3D Illustration verschiedener Arbeitsschutzaspekte.
Bild: ©TarikVision/iStock/Getty Images Plus

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, seine Beschäftigten vor Gesundheits- und Unfallgefahren im Betrieb zu schützen. Das besagt § 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Der Betriebsrat wiederum muss kontrollieren, ob die Geschäftsleitung diesen Schutzauftrag auch ordnungsgemäß wahrnimmt und alle gesetz­lichen bzw. tariflichen Vorschriften beachtet.

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