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Ausgabe 04 / 2023

Lieferkettengesetz: Das kann der Betriebsrat tun

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Inhaltsverzeichnis der Ausgabe 04/2023 Lieferkettengesetz: Das kann der Betriebsrat tun

  • In der Freizeit muss ein Arbeitnehmer keine dienstlichen SMS lesen
  • Sozialauswahl: Rentennähe kann berücksichtigt werden
  • BAG: Urlaub verjährt nur bei entsprechendem Hinweis des Arbeitgebers
  • BAG: Arbeitgeber muss ab sofort Arbeitszeit komplett erfassen
  • Der Wirtschaftsausschuss: Ohne Infos geht es nicht
  • Alles Wichtige zu arbeitsmedzinischen Gutachten
  • 49-Euro-Ticket: Wie wird ein Fahrtkostenzuschuss künftig besteuert?
  • Alles Wichtige zu Überstunden
  • Gemeinsam mehr erreichen: Gruppenarbeit
  • Arbeitgeber muss erforderliche Anwaltskosten zahlen
  • Kein Wirtschaftsausschuss im Tendenzbetrieb
Dateigröße:
4.21MB
Dateiformat:
pdf
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